Jungend­schutzuntersuchungen

In Deutschland ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Jugendliche (15. bis 18. Geburtstag) nur dann von einem Arbeitgeber angestellt werden dürfen, wenn sie innerhalb der letzten 14 Monate vor Beschäftigungsbeginn von einem Arzt untersucht worden sind. Die Bescheinigung einer Jugendarbeitsschutzuntersuchung muss dem Arbeitgeber vorliegen. Es wird folgendes untersucht: Nah- und Fernsicht, Farbsehen, Größe und Gewicht, Blutdruck, Urin und Hören auf 4 m Distanz. Der Arzt muss vor allem beurteilen, ob das Ausführen bestimmter Tätigkeiten für den Jugendlichen gesundheitsgefährdend sein könnte oder ihn eventuell in seiner Entwicklung beeinträchtigt.

Anruf E-Mail Anfahrt Zeiten Kontakt­formular Termin
FacebookInstagram

Sprechzeiten

Mo Di Mi Do Fr *Termine nach Vereinbarung
Webseite übersetzen

Tippen Sie auf die jeweilige Flagge, um die Seite zu übersetzen.

Klicken Sie auf die jeweilige Flagge, um die Seite zu übersetzen.

Klicken Sie auf den unteren Button, um das Übersetzungs-Tool zu laden.

Mit dem Laden der Inhalte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung vom Google Übersetzer.
Mehr erfahren

Inhalt laden

Hinweis: Die Übersetzungen sind maschinelle Übersetzungen
und daher nicht zu 100 Prozent perfekt.

Empfehlen Sie uns weiter
Teilen Sie unsere Internetseite mit Ihren Freunden.
Webseite übersetzen

Tippen Sie auf die jeweilige Flagge, um die Seite zu übersetzen.

Klicken Sie auf die jeweilige Flagge, um die Seite zu übersetzen.

Klicken Sie auf den unteren Button, um das Übersetzungs-Tool zu laden.

Mit dem Laden der Inhalte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung vom Google Übersetzer.
Mehr erfahren

Inhalt laden

Hinweis: Die Übersetzungen sind maschinelle Übersetzungen
und daher nicht zu 100 Prozent perfekt.

Jetzt Termin buchen!